Prüfer werden!

Liebe Aquarianer und Terrarianer,


in der Regel bieten wir einmal jährlich - sofern Bedarf besteht - eine Prüferschulung für die Bereich "Sachkundenachweis gem. § 2 TierSchG" sowohl für Aquaristik als auch für Terraristik. Diese Schulung findet in der Regel in Fulda statt.


Das Interesse am Unterrichten von überwiegend Erwachsenen sollte vorhanden sein; ebenso die Bereitschaft, sich intensiv mit Themen der Aquaristik / Terraristik zu beschäftigen und sich regelmäßig fortzubilden. Zudem muss mindestens ein Sachkundenachweis gem. § 2 TierSchG vorhanden sein.

Denken Sie dran, dass Sie als künftige(r) Prüferin / Prüfer Aufgabe wahrnehmen, die eigentlich von Behörden geleistet werden (in der Regel Veterinärbehörde). Ein adäquates Auftreten und gute Umgangsformen sind daher ebenso notwendig, wie ein breit gefächertes Fachwissen.


Die Schulung dauert 3 Tage und schließt mit einer Prüfung unter Beteiligung eines Amtstierarztes ab.

Die Vorbereitungszeit findet im betreuten Selbststudium mit Online-Sitzungen statt. Hierfür müssen Sie sechs Monate einrechnen.

Die Kosten für das Seminar und die Prüfung beträgt 150,00  € und beinhaltet auch die Unterrichtsmaterialien (außer Sachkundeordner!) Für den fachlichen Teil der Prüfung ist der jeweils aktuelle Sachkundeordner erforderlich!

Die Sachkunde nach § 11 TierSchG muss innerhalb des Seminars erworben werden, sofern diese noch nicht erworben wurde.


Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen und einem mündlichen Teil. Alle Teile müssen bestanden werden.

Nach bestandener Prüfung ist die Hospitation an zwei Schulungen vorgeschrieben (dies kann auch eine Online-Schulung sein).


Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Prüfer / Prüferin in diesem Bereich haben, dann setzen Sie sich bitte per Email mit uns in Kontakt (info@sachkunde-vda-dght.de) und senden Sie uns das Formular "Antrag auf Zulassung" ausgefüllt und mit den entsprechenden Nachweisen zu.


Der Bereich "Ausbildung von Sachkundeprüfern" ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015


Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!


Der Antrag auf Zulassung kann jederzeit, unabhängig von einem Schulungstermin, erfolgen!

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