Allgemeine Informationen

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Allgemeine Infos zu den Kursen | eine Übersicht der zugelassenen Sachkundeprüfer | Infos zu den Zertifikaten



Die Sachkundeschulungen und -prüfungen sowie Fortbildungen der VDA / DGHT-Sachkunde GbR finden generell bundesweit statt. Wir sind auf den Bereich Terraristik und Aquaristik spezialisiert. Alle lizensierten Prüfer und Prüferinnen arbeiten eigenständig. Daher können die Kursangebote leicht variieren! Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Hinweise zu unseren Angeboten sorgfältig durch. Sollten sich über diese Information hinaus weitere Fragen für Sie ergeben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Generell werden die Schulungen und Prüfungen in zwei Bereich unterteilt:

  1. Schulungen und Prüfungen gem. § 2 Tierschutzgesetz: Diese Schulungen erfüllen die in § 2 Nr. 3  TierSchG sowie in § 7 Abs. 1 Nr. 1 BArtSchV genannten Anforderungen und sind geeignet zur Vorlage bei den Behörden (z.B. bei einer Anordnung gem. § 16a TierSchG). Natürlich kann dieser Sachkundenachweis auch von jedem Aquarianer / Terrarianer freiwillig absolviert werden. Folgende Schulungs- und Prüfungsangebote bieten wir aktuell: a) Terraristik allgemein (Reptilien / Amphibien), b) Gefahrtiere, c) Aquaristik (Meerwasser / Süßwasser / Gartenteich).
  2. Schulungen und Prüfungen im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens nach § 11 Tierschutzgesetz (sogenannte Sachkunde § 11):

       Im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens nach § 11 TierSchG ist der Nachweis der sich aus § 2 TierSchG ergebenen Kenntnisse und 

       Fähigkeiten gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grunde werden die Prüfungen ausnahmslos unter Beteiligung und Leitung von

       Amtstierärzten durchgeführt. Diese Schulungen und Prüfungen umfassen die Bereiche Terraristik, Aquaristik, Kangal-Fische,

      und Tierbörsen.

  3. Fortbildungen im Bereich Artenschutz- und Tierschutzgesetz.



Alle Schulungen können sowohl als Präsenzschulungen sowie auch als Onlineschulungen von den Dozenten / Prüfern angeboten werden. Hierbei ist zu beachten:

  1. Schulungen und Prüfungen gem. § 2 TierSchG in den Bereichen Terraristik allgemein und  Aquaristik können sowohl als Präsenzschulung als auch als reine Onlineschulung angeboten werden.
  2. Schulungen und Prüfungen gem. § 11 TierSchG können als Onlineschulungen angeboten werden. Ebenso ist unter bestimmten Bedingungen eine Onlineprüfung möglich (bitte die jeweiligen Kursausschreibungen beachten!).
  3. Bei Gefahrtierschulungen kann nur der theoretische Teil als Onlineschulung angeboten werden. Die Praxisausbildung sowie die Prüfungen in diesem Bereich findet immer als Präsenzprüfung statt.
  4. Fortbildungen für Inhaber einer Erlaubnis gem. § 11 TierSchG sowie sonstige Kurse können sowohl als Präsenzseminar als auch als Onlineseminar angeboten werden.


Bitte beachten Sie, dass wir auf unseren Internetseiten nur die Schulungs- und Prüfungstermine anzeigen, die uns von den Dozenten / Prüfern gemeldet wurden. Bei Fragen zu den einzelnen, angebotenen Kursen kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Dozent/Prüfer. Die Kontaktdaten finden Sie, indem Sie einfach auf "Anmeldung" zum jeweiligen Kurs melden. Anfragen wie "wann findet der nächste Kurs statt" können wir nicht beantworten. Sehen Sie bitte daher von derartigen Anfragen ab!


Zur Vorbereitung auf eine Prüfung (unabhängig ob § 2 oder § 11) empfehlen wir grundsätzlich das Studium der entsprechenden Sachkundeordner bzw. Sachkundebücher. Bei Prüfungen nach § 11 ist das Studium des jeweiligen Sachkundeordners unabdingbar.

Ordner und Bücher finden Sie in der Rubrik "Shop".



Bitte beachten Sie bei ALLEN Prüfungen, dass Sie VOR der Buchung eines Schulungs- und Prüfungstermins mit der für Sie zuständigen Veterinärbehörde / Artenschutzbehörde abklären, ob diese unsere Schulungen akzeptiert und anerkennt, sofern der Sachkundenachweis einer Behörde vorgelegt werden soll.

Gleiches gilt auch, wenn Sie eine Schulung im Bereich "Gefahrtiere" absolvieren. Sollten Sie einen solchen Nachweis zum Erlangen einer Haltungserlaubnis benötigen, klären Sie bitte VOR der Buchung mit der Behörde ab, ob diese den entsprechenden Kurs anerkennt.


Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Teilnahme an unseren Schulungsangeboten und stehen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.


Eine Übersicht über alle zugelassenen Sachkundeprüfer finden Sie hier:

in Bearbeitung

Allgemeines zu Prüfungen und Zertifikaten:


Ihr Zertifikat sowie Ihre Prüfungsbescheinigung erhalten Sie nach erfolgreichem Ablegen der Sachkundeprüfung. Beides wird Ihnen von der Geschäftsstelle zugesendet.

Sofern Sie eine Sachkundeprüfung für einen gewerbsmäßigen Bereich (sog. § 11-Sachkunde) absolviert haben, erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung noch am Prüfungsort. Das Zertifikat wird Ihnen dann von der Geschäftsstelle zugesendet.


Haben Sie eine rein theoretische Gefahrtier-Schulung (also ohne Praxisteil) absolviert, erhalten Sie von der Geschäftsstelle eine Teilnahmebescheinigung. Ein Zertifikat erhalten Sie nur, wenn Sie sowohl die Theorie als auch die Praxis absolviert haben.


Alle Zertifikate sind seit  April 2022 mit Sicherheitsmerkmalen versehen und haben eine Registriernummer. Im Falle eines Verlustes können wir anhand der Registriernummer feststellen, welche Art von Sachkundeprüfung Sie abgelegt haben.


Beachten Sie bitte auch, dass das Erstellen sowie der Versand bis zu vier Wochen dauern kann! Wir bemühen uns, alle Unterlagen schnellst möglich zu erstellen, weisen aber darauf hin, dass die Geschäftsstelle rein ehrenamtlich geführt wird und daher alle Tätigkeiten ausschließlich in unserer Freizeit durchgeführt werden.


Fertigen Sie sich grundsätzlich Kopien von den Zertifikaten und der Prüfungsbescheinigung an. Ihre Daten werden nach einem Zeitraum von 10 Jahren komplett gelöscht. Da die VDA-DGHT Sachkunde GbR ein eigenes Unternehmen der Verbände VDA und DGHT ist, geben wir keine Daten an die Verbände weiter. Ebenso können wir auch keine Daten der Verbände einsehen.


Ausstellung von Zertifikaten, Urkunden und Prüfungsbescheinigungen


Derartige Unterlagen dürfen nur von den jeweils benannten Personen ausgestellt werden. Diese Regelung gilt ab 01.06.2023. 


Zur Ausstellung von Zertifikaten und Urkunden sind ausschließlich befugt: 

- Oliver Witte

- Dieter Untergasser

- Alina Bertram

- Roman Astheimer

- Dr. Nils Kley (für Österreich u. Deutschland)


Prüfungsbescheinigungen dürfen von 

- Oliver Witte

- Dieter Untergasser und 

- Alina Bertram 

- Roman Astheimer

- Dr. Nils Kley (für Österreich u. Deutschland)

sowie von jedem berufenen Prüfer für Sachkundeprüfungen nach § 11 TierSchG ausgestellt werden (gilt nur für Prüfungsbescheinigungen für Prüfungen gem. § 11 TierSchG und nur in Verbindung mit einem Amtstierarzt / einer Amtstierärztin). 

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