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Sachkundeschulungen Wirbellose
Wir bieten ab sofort die Sachkundeprüfung gem. § 2 TierSchG und § 11 TierSchG für Wirbellose (Spinnen, Scolopender, Skorpione, Tausendfüßer, Schaben, Asseln, Mantiden, Phasmiden) an.
Das TierSchG dient dem Zweck aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, unterliegt jedoch der Pflicht, die Haltung tier- und artgerecht zu gewährleisten. Dies gilt für ALLE Tiere!
Hinweis:
Sofern Sie Wirbellose ausstellen (gewerbsmäßig), bedürfen Sie der Erlaubnis Ihrer zuständigen Veterinärbehörde. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist regelmäßig nachzuweisen, dass Sie über die zur Pflege der Tiere notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Sofern Sie für den Sachkundenachweis "Wirbellose" für ein Erlaubnisverfahren benötigen, klären Sie bitte unbedingt VORAB mit Ihrer Behörde ab, ob diese die Schulung und Prüfung anerkennt. Die Prüfung für Teilnehmer, die eine Erlaubnis gem. § 11 TierSchG benötigen, findet im Beisein einer / eines Amtstierärztin / Amtstierarztes statt.
Das Schulungsangebot wird exklusiv in unserem Schulungs- und Kompetenzzentrum in Sontra angeboten.
Unser Sachkundeprüfer Peter Wischnewski steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen gerne zur Verfügung.
Schulungstermine finden Sie direkt auf den Webseiten des Sachkunde- und Kompetenzzentrum WerraTerraristik in Sontra (Klick auf das Logo)