Herzlich willkommen 
zum
Sachkundenachweis 
für 
Aquarianer & Terrarianer 


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Herzlich willkommen
auf der Webseite der VDA/DGHT Sachkunde GbR zum Sachkundenachweis für Terraristik und Aquaristik.

So gehen Sie vor: 
1. Lesen Sie die auf dieser Seite allgemeinen Informationen (einfach durch runterscrollen). 
2. Wählen Sie im Menu die gewünschte Art der Sachkundeschulung/ - prüfung.
3. Wählen Sie den Ort und den Termin für Ihre Schulung / Prüfung.
4. Laden Sie Ihr Anmeldeformular runter, füllen Sie es aus und senden Sie dieses gescannt oder per Post an uns.
5. Bestellen Sie Ihr Lehrbuch über unseren Shop. Alternativ zum Lehrbuch können Sie auch das eLearning buchen 


Allgemeine Informationen
Einleitung | Sachkunde § 2 | Sachkunde gewerblich § 11 | Gefahrtiersachkunde | Vorbereitung zu den Kursen
Einleitung

Tierhaltung bedeutet, Verantwortung für ein Tier zu übernehmen, dessen Wohlergehen völlig in der Hand des Menschen liegt. Von der Sachkunde des Tierhalters, seinem Engagement für den Tierschutz und der Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften hängt es ab, ob die Bedürfnisse des Tieres erfüllt werden, es vor Leiden oder Schäden geschützt, dem illegalen Handel aktiv begegnet und dadurch ein ganz persönlicher Beitrag zum Tier- und Artenschutz geleistet wird.

Mit dem Sachkundenachweis wird jedem die Möglichkeit gegeben, seine persönlichen Kompetenzen zu erweitern und dokumentiert zu zertifizieren. Er orientiert sich am Tierschutzgesetz (TierSchG) und den gesetzlichen Vorschriften zum Artenschutz.

Der Bereich "Organisation von Ausbildung und Schulungen für Tierhalter im Bereich Aquaristik / Terraristik sowie Ausbildung von Sachkundeprüfern" ist qualitätszertifiziert nach
                             DIN EN ISO 9001:2015



Die Sachkunde TERRARISTIK sowie die Sachkunde AQUARISTIK für Gewerbliche (gem. §11 TierSchG) wird in der Regel bundesweit akzeptiert. 

Wichtiger Hinweis: Bitte klären Sie vor Buchung einer Schulung, ob Ihre zuständige Veterinärbehörde / Artenschutzbehörde die Schulung der VDA / DGHT Sachkunde GbR anerkennt!
Der Sachkundenachweis für Privathalter/-innen gemäß § 2 TierSchG

...ist für jede(n) Tierhalter/innen konzipiert und erfüllt die in § 2 Nr. 3 TierSchG sowie in § 7 Abs. 1 Nr. 1 BArtSchV genannten Anforderungen und ist geeignet zur Vorlage bei den Behörden (z.B. bei einer Anordnung gem. § 16a TierSchG). Natürlich kann dieser Sachkundenachweis auch von jedem Aquarianer / Terrarianer freiwillig absolviert werden. Die Schulungen werden separat für die Bereiche Terraristik (Reptilien / Amphibien), Süßwasseraquaristik und Meerwasseraquaristik angeboten.

Die eintägige Schulung schließt mit einer kleinen Abschlussprüfung (Multiple Choice mit 48 Fragen) und der Zertifikatübergabe ab. Prüfung und Schulung sind fest miteinander verkoppelt.

Das Zertifikat kann dem dokumentierten Nachweis der Fachkompetenz gegenüber Behörden oder auch beim Erwerb von nach WA I geschützten Tieren dienen. Auch bei einer Kontrolle durch die regional zuständige Behörde ist der Sachkundenachweis gem. §2 TierSchG ein großer Pluspunkt und lässt auf tiefergehendes Interesse und Fachwissen schließen.

Sachkunde für gewerblich Tätige und als 
gewerblich Eingestufte gemäß § 11 TierSchG

Die Sachkundeschulung/-prüfung gem. §11 TierSchG für Terraristik, Süßwasseraquaristik, Meerwasseraquaristik, SPA mit Kangal Fischen und Gartenteich ist für Gewerbetreibende und für als gewerblich eingestufte Privathalter (Gesamtumsatz >2000,-€/Jahr/Anzahl der Nachzuchten) konzipiert. Sie umfasst zwei Schulungstage, eine schriftliche Abschlussprüfung (Multiple Choice mit 96 Fragen) und bei Erfolg ein mündliches Prüfungskolloquium. Bei Erfolg erhält man das Zertifikat über die erworbene Sachkunde gem. §11 TierSchG, ansonsten eine Teilnahmebescheinigung.

Die Sachkundeprüfungen gemäß § 11 finden in unseren Sachkundezentren statt

Zielgruppen:

a) Mitarbeiter im Zoofachhandel

Seit der geänderten Verordnung über die Berufsausbildung vom 16.07.2004 für die Ausbildungsberufe "Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel" und "Verkäufer/in im Einzelhandel" muss ein/e Mitarbeiter/-in für jeden Tierbereich einen separaten Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG vorlegen, um z.B. als verantwortliche Person in einem Betrieb oder zoologischen Unternehmen tätig zu sein. Diese Genehmigungen sind immer personenbezogen.

b) Selbständige im Tierhandel

Der Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG ist für jeden gehandelten Tierbereich vorzuweisen. Wer Wildfänge handelt/anbietet benötigt den Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG. Wird ein/e Hobbyzüchter/in von ihrer Finanzbehörde als gewerblich einstuft, muss diese/r einen Antrag auf Handel und Zucht gemäß §11 TierSchG zu den betreffenden Tierarten beim Veterinäramt stellen.

c) Betreiber von SPA (Wellness) mit Kangal-Fischen

d) Mitarbeiter in Tierheimen / tierheimähnlichen Einrichtungen

e) Betreiber und Verantwortliche für die Durchführung von Tierbörsen

Die Schulung entspricht den Anforderungen des Freistaat Bayerns

f) Freiwillige Zertifizierung

Selbstverständlich kann jede/r Interessierte freiwillig oder im Vorfeld einer angestrebten Professionalisierung den Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG für sich erlangen.

Gefahrtiersachkunde

Voraussetzung für die Zulassung zur Gefahrtierschulung ist mindestens die zertifizierte Sachkunde nach §2 (Privathaltung) oder §11 TierSchG (Gewerbliche) bzw. ein äquivalenter Nachweis, da die Gefahrtierschulung selbst auf den Grundlagen der allgemeinen Sachkunde Terraristik aufbaut! Über die Anerkennung der Gefahrtier-Sachkundeprüfung zur Genehmigung der Haltung entscheidet letztlich ihre regionale Behörde. Bitte fragen sie dort vorab nach. Die Regelungen zu Gefahrtieren sind auf Länderebene und regional auch auf Gemeindeebene definiert.

Das Gefahrtier-Sachkundebuch ist schulungs- und prüfungsrelevant und über unseren Onlineshop bestellbar. Die Schulungen dauern zwischen 2 und 3 Tagen  mit anschließender Prüfung und umfassen wahlweise alle drei Themengebiete Gifttiere, Riesenschlangen und Krokodile/ Großechsen oder, ab April 2020,  ein einzelnes Themengebiet (a) Giftschlangen/Giftechsen, b) Riesenschlangen, c) Großechsen/Krokodile), welches dann als Prüfungsschwerpunkt zu wählen ist. Sie beinhalten Theorie- und Praxisanteile. Das Gefahrtier-Sachkundebuch dient der Vorbereitung (!) der Schulung.

Die Gefahrtier-Sachkundeschulung beinhaltet Praxis- und Theorieanteile und umfasst folgende Kompetenzbereiche:

Gesetzliche Rahmenbedingungen
Haltung und Sicherheitsmaßnahmen
Tier- und Artenkunde
Umgang und Handling
Erste Hilfe und Notfallplan

...sowie abschließend die Multiple-Choice-Prüfung mit 96 Fragen, bei der maximal 11 Fehler erlaubt sind. Je ein Drittel der Fragen aus den drei Prüfungsbereichen werden dem Prüfling zum Lernen vorab vom Dozenten bekannt gegeben.
Vorbereitung zu den Kursen

1. Verbindliche Anmeldung zur  Schulung

2. Bestellung und Studium des jeweiligen Lehrbuchs im Onlineshop vor (!) der Schulung*

3. Schriftliche Abschlussprüfung 

4. Zertifikatüberreichung/-versand
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