Die Sachkundeschulung/-prüfung gem. §11 TierSchG für Terraristik, Süßwasseraquaristik, Meerwasseraquaristik, SPA mit Kangal Fischen und Gartenteich ist für Gewerbetreibende und für als gewerblich eingestufte Privathalter (Gesamtumsatz >2000,-€/Jahr/Anzahl der Nachzuchten) konzipiert. Sie umfasst zwei Schulungstage, eine schriftliche Abschlussprüfung (Multiple Choice mit 96 Fragen) und bei Erfolg ein mündliches Prüfungskolloquium. Bei Erfolg erhält man das Zertifikat über die erworbene Sachkunde gem. §11 TierSchG, ansonsten eine Teilnahmebescheinigung.
Die Sachkundeprüfungen gemäß § 11 finden in unseren Sachkundezentren statt
Zielgruppen:
a) Mitarbeiter im Zoofachhandel
Seit der geänderten Verordnung über die Berufsausbildung vom 16.07.2004 für die Ausbildungsberufe "Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel" und "Verkäufer/in im Einzelhandel" muss ein/e Mitarbeiter/-in für jeden Tierbereich einen separaten Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG vorlegen, um z.B. als verantwortliche Person in einem Betrieb oder zoologischen Unternehmen tätig zu sein. Diese Genehmigungen sind immer personenbezogen.
b) Selbständige im Tierhandel
Der Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG ist für jeden gehandelten Tierbereich vorzuweisen. Wer Wildfänge handelt/anbietet benötigt den Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG. Wird ein/e Hobbyzüchter/in von ihrer Finanzbehörde als gewerblich einstuft, muss diese/r einen Antrag auf Handel und Zucht gemäß §11 TierSchG zu den betreffenden Tierarten beim Veterinäramt stellen.
c) Betreiber von SPA (Wellness) mit Kangal-Fischen
d) Mitarbeiter in Tierheimen / tierheimähnlichen Einrichtungen
e) Betreiber und Verantwortliche für die Durchführung von Tierbörsen
Die Schulung entspricht den Anforderungen des Freistaat Bayerns
f) Freiwillige Zertifizierung
Selbstverständlich kann jede/r Interessierte freiwillig oder im Vorfeld einer angestrebten Professionalisierung den Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG für sich erlangen.